Get Adobe Flash player

postheadericon ConnectBest AGB's:


agbAGB zum Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConnectBest
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.04.2009. Fur alle vor diesem Datum geschlossenen Geschäfte gelten die zum Vertragszeitpunkt gültigen Geschäftsbedingungen.

 

1. Geltungsbereich
1.1 Die ConnectBest erbringt eigene Telekommunikationsdienstleistungen oder vermittelt diese von Telekommunikations-Netzwerkbetreibern und Providern, führt Beratungsleistungen durch und verkauft Produkte ausschlieβlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ConnectBest erbringt ihre Leistungen ausschlieβlich nach Maβgabe folgender Bedingungen sowie ggf. zusätzlicher Besonderer Geschäftsbedingungen, Einzelverträgen, Leistungsbeschreibungen, Auftragsformularen oder Preislisten. Alle diese Dokumente sind Vertragsbestandteil. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn die ConnectBest ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutz-verordnung (TKV) sowie die Regelungen der FST gelten für die Erbringung von eigenen Telekommunikationsdienstleistungen auch dann, wenn die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen.
1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und treten einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis mit ConnectBest binnen eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Andernfalls wird die Änderung nach dieser Frist von einem Monat wirksam.

 

2. Dienstleistung von ConnectBest
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen,
den Auftragsformularen, Einzelverträgen, den Besonderen Geschäftsbedingungen sowie den Preislisten, die Grundlage des Vertrages sind.
2.2 ConnectBest ist als Berater nur dann tätig, wenn ein separater
Beratungsvertrag gegen Entgelt geschlossen wurde. Angaben zu Kosten-einsparungen gelten nur als grobe Richtwerte auch wenn konkrete Zahlen genannt werden.
2.3 ConnectBest darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von ConnectBest bleiben hiervon unberührt. ConnectBest ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden nicht verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maβ hinaus entstehen.
2.4 Die vereinbarten Termine für den Beginn der Leistung und der
Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen des Kunden (Mitwirkungspflicht).

 

3. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
3.1 Alle Angebote von ConnectBest sowie die hierzu gehörenden
Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschlieβenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch ConectBest oder durch die Freischaltung des Dienstes durch ConnectBest zustande. Der Kunde hält sich 6 Wochen an seinen Auftrag gegenuber ConnectBest gebunden. ConnectBest bleibt in der Annahme der Auftrage frei.
3.2 Es gelten die Mindestvertragslaufzeiten und Kundigungsfristen gemäβ den besonderen Geschäftsbedingungen, den Auftragsformularen,  Angeboten und Preislisten.
3.3 ConnectBest ist berechtigt, die Bonitat des Kunden vor Abschluss des Vertrages zu prüfen. Zu diesem Zweck können mit Einwilligung des Kunden Auskünfte bei Wirtschaftsauskünfteien eingeholt werden.
3.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ConnectBest ist hierzu insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fur zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich
geschuldeten Entgelten fur zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Vergleichs oder Insolvenz-verfahrens uber sein Vermögen beantragt ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstöβt oder bei der Nutzung der Leistungen von ConnectBest gegen Strafvorschriften verstöβt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.

 

4. Leistungstermine und Fristen
4.1 ConnectBest wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn ConnectBest  diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung getroffen hat. Leistungs-fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder der Freischaltung des Dienstes.
4.2 Wenn ConnectBest an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird, die ConnectBest oder Erfüllungsgehilfen betreffen, und die ConnectBest auch mit der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrungen, Ausfall der Dienste durch den Serviceprovider über den die Leistung beantragt wurde
oder der deutschen Telekom, oder durch behördliche MaΒnahmen, so ist ConnectBest für ihre Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen, ohne dass hierdurch Schadenersatzanspruche begründet werden.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbetrage verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils mitgeteilten Preisliste bzw. dem Angebot ergeben. Bei Kaufverträgen bleiben die verkauften Produkte Eigentum von ConnectBest bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden. Preise werden zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnet.
5.2 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig; die Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem von ConnectBest angegebenen Konto eingegangen sind. ConnectBest wird die durch Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten vom Kunden zurückverlangen. Rückerstattungsanspruche des
Kunden (z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc.) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und ggf. mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
5.3 Wird ConectBest nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, so ist ConnectBest berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht erbracht, so kann ConnectBest den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung
weiterer Rechte bleibt ConnectBest ausdrücklich vorbehalten.

 

6. Verzug, Sperrung der Freischaltung von Rufnummern, Sperrung von Anschlüssen
6.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist ConnectBest berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden Verzugszinsen in Hohe von 4% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt ConnectBest ausdrücklich vorbehalten.
6.2 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht fur zwei aufeinander folgende Monate in Verzug, so kann ConnectBest das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht für zwei aufeinander folgende Monate in Verzug, ist ConnectBest berechtigt, den Anschluss zu sperren - sofern die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich angedroht worden war. ConnectBest ist in diesen Fällen berechtigt, weitere Kosten -insbesondere Mahn- und/oder Inkassokosten - gegenuber dem Kunden geltend zu machen. Soweit ein monatliches Grundentgelt vereinbart ist, bleibt der Kunde auch wahrend der Sperre zu deren Zahlung verpflichtet.

 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und anerkannt oder rechtskraftig festgestellt ist.
7.3 ConnectBest kann bei Betrugsverdacht evtl. Auszahlungsbeträge einbehalten. Die Gelder können bis zur endgültigen Klärung der Sachlage, auf einem Treuhandkonto verwahrt werden.

 

8. Einwendungen gegen Rechnungen
8.1 Der Kunde hat nach Erhalt einer Rechnung von ConectBest 4 Wochen Zeit zu reklamieren. Anderenfalls gilt die Rechnung seitens des Kunden als genehmigt.
8.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsstellung ist ConnectBest aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, die ggf. zur ordnungs-gemaβen Abrechnung notwendigen gespeicherten Verbindungsdaten zu löschen. Anschlieβende Einwendungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
8.3 Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat; dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

 

9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde wird die Leistungen von ConnectBest nicht in miss-brauchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde wird ConnectBest von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
9.2 Der Kunde wird unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.
9.3 Sind für die vertragliche Leistungserbringung Installationen für
Übertragungswege oder andere Systeme in den Räumlichkeiten des Kunden notwendig, wird der Kunde ConnectBest  bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maβnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Strom, Klimatisierung, usw.) in seinen Räumen schaffen.
9.4 Der Kunde wird keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen vornehmen, die die physikalische oder logische Struktur des öffentlichen Telekommunikationsnetzes verändern und keine Veränderungen vornehmen, die die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden konnen.
9.5 Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionälitat des Netzes oder der Leistungen beeinträchtigen können, wird er dem Leistungserbringer direkt oder ConnectBest unverzüglich mitteilen (Störungsmeldung).

 

10. Leistungsstörungen
10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von ConnectBest nur nach Maβgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungs-wegen und Vermittlungssystemen durch den Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Ubertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden konnen. ConnectBest ubernimmt daher keine Gewahrleistung fur die standige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. ConnectBest tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsanspruche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
10.2 ConnectBestübernimmt keine Gewähr fur Störungen von Leistungen der jeweiligen Diensteanbieter, die auf (a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das jeweilige Telekommunikationsnetz des Kunden, (b) den un-geeigneten, unsachgemäβen oder fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz durch den Kunden oder Dritte oder (c) die fehlerhafte, unsachgemäβe oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder Dritte zurück zuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von ConnectBest beruhen.
10.3 Nach Zugang der Störungsmeldung bei ConnectBest wird ConnectBest diese unverzüglich an den Leistungserbringer (Dritter) weiterleiten und sich um die  unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten kümmern. Der Kunde wird in zumutbarem Umfang die ConnectBest, ihren Erfüllungsgehilfen oder den Dienstsanbieter bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Standhaltungsarbeiten ausführen lassen.
10.4 Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebes zu vertreten, hat ConnectBest oder der Dienstebetreiber das Recht dem Kunden die entstandenen Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
10.5 Weiter gehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.

 

11. Haftungsbeschränkung
11.1 Für Vermögensschaden ist die Haftung von ConnectBest auf einen Höchstbetrag von € 1000,- begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Soweit der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen fur die Öffentlichkeit ist, haftet ConnectBest fur derartige Schäden, die beim Endkunden entstehen, mit höchstens jeweils € 100,- je geschädigtem Endkunden. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die letztgenannte Höchstgrenze, so wird jeder einzelne Schadenersatzanspruch in dem Verhältnis gekurzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maβnahmen zur Schadens-abwehr und Minderung zu treffen.

 

12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1 ConnectBest  wird personenbezogene Daten (d. h. Verbindungs- und Bestandsdaten) nach Maβgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Währung des Fernmeldegeheimnisses verarbeiten.
12.2 ConnectBest  wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von ConnectBest ist dementsprechend verpflichtet.

 

13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschlieβlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München, soweit kein abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt
ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. ConnectBest kann ihre  Ansprüche auch bei jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend machen.

München 01.06.2011